Wort halten, Anstand zeigen, Verantwortung tragen
Am 12. September 1990 wurde mit den Unterschriften der Außenminister der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Bundesrepublik und der DDR die staatliche Zweiteilung Deutschlands aufgehoben. Die infolge des von Deutschland entfachten II. Weltkrieges entstandene Teilung des vormaligen Aggressor-Staates konnte beendet werden, als die Siegermächte zu einer „abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland“ fanden und die Mehrzahl der Deutschen dies guthieß. Die völkerrechtskonforme Lösung der deutschen Frage durch diesen „2+4-Vertrag“ räumte eine freie Bündniswahl des geeinten Deutschlands ein. Als Grenzen wurden seine bestehenden Außengrenzen festgelegt. Der neue Staat verpflichtete sich dem Geist der europäischen Zusammenarbeit, Vertrauensbildung und Abrüstung. Eine Protokollnotiz enthielt einen gemeinsamen Brief der beiden deutschen Außenminister, in dem sie unter anderem bekundeten: „Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, werden geachtet und stehen unter dem Schutz deutscher Gesetze. Das Gleiche gilt für die Kriegsgräber, sie werden erhalten und gepflegt.“
Zwei Jahre später, am 16. Dezember 1992, wurde zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation noch ein spezielles Abkommen über die Kriegsgräber in beiden Ländern abgeschlossen. Artikel 3 besagt: „Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Russischen Föderation gewährleisten den Schutz der Kriegsgräber und das dauernde Ruherecht für die Kriegstoten der jeweils anderen Seite in ihrem Hoheitsgebiet und bemühen sich, die Umgebung der Kriegsgräberstätten von allen Anlagen freizuhalten, die mit der Würde dieser Stätten nicht vereinbar sind. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist berechtigt, die deutschen Kriegsgräber und deutschen Kriegsgräberstätten in der Russischen Föderation auf ihre Kosten herzurichten und zu pflegen. Die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet auf ihre Kosten die Erhaltung und Pflege russischer Kriegsgräber im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.“
In der DDR war die Instandhaltung sowjetischer Gräber, Ehrenhaine und Denkmale durch die deutschen Gemeinden oder Kreise schon gängige Praxis gewesen. Ausgangspunkt waren unter Besatzungsbedingungen in der Sowjetischen Besatzungszone die Befehle der Siegermacht. Sie ordneten die Zusammenführung der zahllosen Gräber von Soldaten, Kriegsgefangenen und „Ostarbeitern“ an. Die Umbettungen erfolgte in Ehrenanlagen, die gemäß sowjetischen Gestaltungsvorgaben entstanden. Die meisten von ihnen waren 1948 fertig, einige wurden später erweitert oder neugestaltet. Die Verantwortung für die weitere Unterhaltung der Anlagen fiel den deutschen Lokalbehörden zu, die Kosten hatten die deutschen Landeshaushalte zu tragen, die sie als Besatzungskosten anrechnen lassen konnten. Später waren solche Regelungen Bestandteil langfristiger Staatsverträge zwischen DDR und UdSSR. Während die Vertragstexte kaum einer kannte, gehörten Blumen und Kränze seit den 1950er Jahren am 8. Mai als dem „Tag der Befreiung vom Faschismus“ zur ritualisierten Vergangenheitsbewältigung. Zugleich nahmen viele Ostdeutsche den Auftrag aufrichtig an, denn die vielen fremden Rotarmisten- und Ostarbeitergräber gaben durchaus zu denken…
Heute ist es für einige schlicht eine Sache der Vertragstreue, für andere eine Sache menschlichen Anstandes, für Dritte wiederum gehört es zu ihrem Einsatz für Völkerverständigung und gegen Krieg, wenn sie sich für die Pflege sowjetischer Grabanlagen einsetzen.
Schreiben Sie uns über eine Gedenkanlage und deren Geschichte!
Am 12. September 1990 wurde mit den Unterschriften der Außenminister der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Bundesrepublik und der DDR die staatliche Zweiteilung Deutschlands aufgehoben. Die infolge des von Deutschland entfachten II. Weltkrieges entstandene Teilung des vormaligen Aggressor-Staates konnte beendet werden, als die Siegermächte zu einer „abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland“ fanden und die Mehrzahl der Deutschen dies guthieß. Die völkerrechtskonforme Lösung der deutschen Frage durch diesen „2+4-Vertrag“ räumte eine freie Bündniswahl des geeinten Deutschlands ein. Als Grenzen wurden seine bestehenden Außengrenzen festgelegt. Der neue Staat verpflichtete sich dem Geist der europäischen Zusammenarbeit, Vertrauensbildung und Abrüstung. Eine Protokollnotiz enthielt einen gemeinsamen Brief der beiden deutschen Außenminister, in dem sie unter anderem bekundeten: „Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, werden geachtet und stehen unter dem Schutz deutscher Gesetze. Das Gleiche gilt für die Kriegsgräber, sie werden erhalten und gepflegt.“
Zwei Jahre später, am 16. Dezember 1992, wurde zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation noch ein spezielles Abkommen über die Kriegsgräber in beiden Ländern abgeschlossen. Artikel 3 besagt: „Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Russischen Föderation gewährleisten den Schutz der Kriegsgräber und das dauernde Ruherecht für die Kriegstoten der jeweils anderen Seite in ihrem Hoheitsgebiet und bemühen sich, die Umgebung der Kriegsgräberstätten von allen Anlagen freizuhalten, die mit der Würde dieser Stätten nicht vereinbar sind. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist berechtigt, die deutschen Kriegsgräber und deutschen Kriegsgräberstätten in der Russischen Föderation auf ihre Kosten herzurichten und zu pflegen. Die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet auf ihre Kosten die Erhaltung und Pflege russischer Kriegsgräber im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.“
In der DDR war die Instandhaltung sowjetischer Gräber, Ehrenhaine und Denkmale durch die deutschen Gemeinden oder Kreise schon gängige Praxis gewesen. Ausgangspunkt waren unter Besatzungsbedingungen in der Sowjetischen Besatzungszone die Befehle der Siegermacht. Sie ordneten die Zusammenführung der zahllosen Gräber von Soldaten, Kriegsgefangenen und „Ostarbeitern“ an. Die Umbettungen erfolgte in Ehrenanlagen, die gemäß sowjetischen Gestaltungsvorgaben entstanden. Die meisten von ihnen waren 1948 fertig, einige wurden später erweitert oder neugestaltet. Die Verantwortung für die weitere Unterhaltung der Anlagen fiel den deutschen Lokalbehörden zu, die Kosten hatten die deutschen Landeshaushalte zu tragen, die sie als Besatzungskosten anrechnen lassen konnten. Später waren solche Regelungen Bestandteil langfristiger Staatsverträge zwischen DDR und UdSSR. Während die Vertragstexte kaum einer kannte, gehörten Blumen und Kränze seit den 1950er Jahren am 8. Mai als dem „Tag der Befreiung vom Faschismus“ zur ritualisierten Vergangenheitsbewältigung. Zugleich nahmen viele Ostdeutsche den Auftrag aufrichtig an, denn die vielen fremden Rotarmisten- und Ostarbeitergräber gaben durchaus zu denken…
Heute ist es für einige schlicht eine Sache der Vertragstreue, für andere eine Sache menschlichen Anstandes, für Dritte wiederum gehört es zu ihrem Einsatz für Völkerverständigung und gegen Krieg, wenn sie sich für die Pflege sowjetischer Grabanlagen einsetzen.
Schreiben Sie uns über eine Gedenkanlage und deren Geschichte!
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